AGB
1. Abschluss
2. Zahlung
3. Leistungen
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
7. Obliegenheiten des Kunden
8. Beschränkungen und Haftung
9. Höhere Gewalt
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11. Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen
12. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
13. Datenschutz
14. Rechtswahl
15. Gerichtsstand
16. Sonstiges
17. Veranstalter
1. Abschluss
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde/die Kundin (im folgenden Kunde genannt) der Nigoco GmbH (Reiseveranstalter) den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der hier genannten Geschäftsbedingungen sowie der Reiseausschreibungen, bzw. der individuellen Zusammenstellung der Reisekorbes verbindlich an. Die Anmeldung kann online, mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Die Eingangsbestätigung, welche elektronisch die Anmeldung auf der Internetseite www.nigoco.de bestätigt, stellt noch keinen gültigen Vertragsabschluss dar.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung, welche keiner bestimmten Form bedarf, durch die Nigoco GmbH zustande. Der Annahme folgt die Information des Kunden über den Vertragsabschluss mit schriftlicher Bestätigung von Buchung und Preis.
1.3 Der anmeldende Kunde steht für die Vertragsverpflichtungen aller Mitreisenden ein, sofern sich diese nicht gesondert angemeldet haben.
1.4 Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung von der eigentlichen Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Nigoco GmbH vor welches für 10 Tage seine Gültigkeit trägt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde innerhalb der genannten Frist der Nigoco GmbH gegenüber dessen Annahme erklärt.
2. Zahlung
2.1 Der Kunde erhält nach Annahme seiner Anmeldung zusammen mit der schriftlichen Bestätigung seiner Buchung die Rechnung, sowie den Sicherungsschein gemäß $651 k BGB. Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Kunde sofort fällig. Der ausstehende Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.
2.2 Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Preis der Reise sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins zu zahlen.
2.3 Die Original Reiseunterlagen werden dem Kunden nach vollständigem Erhalt der im Vertrag festgelegten Zahlung zugesandt, sofern die vollständige Zahlung des im Vertrag festgelegten Betrages bis spätestens 5 Werktage vor Reisebeginn erfolgt ist.
2.4 Ansprüche auf Erbringung der im Vertrag genannten Leistungen bestehen nur nach vollständiger Zahlung.
2.5 Gehen weder der Anzahlungsbetrag, noch der Restzahlungsbetrag rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung mit Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die Nigoco GmbH berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, sowie Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages zu verlangen.
2.6 Bearbeitungsgebühren, Stornogebühren oder die Kosten einer Umbuchung sind sofort zu zahlen.
3. Leistungen
3.1 Art und Umfang der Reiseleistung ergeben sich aus der konkreten Reisebeschreibung auf deren Grundlage der Vertrag zustande gekommen ist. Abweichungen und Änderungen sind zulässig sofern sie für den geplanten und gebuchten Verlauf der Reise unerheblich sind.
3.2 Die aufgeführten Preise unterliegen den Bestimmungen der betreffenden Fluggesellschaften (Ticketausstellung, Zahlung, Stornobedingung), auf die wir in unserer Buchungsbestätigung separat hinweisen. Die Nigoco GmbH informiert den Kunden gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen sobald dies feststeht. Die Nigoco GmbH hat keinen Einfluss auf Verspätungen oder Ausfall von gebuchten Flügen.
3.3 Änderungen im Verlauf der Reise seitens des Kunden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Nigoco GmbH.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Bei einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung vor Beginn der Reise, hat der Kunde das Recht von dem Reisevertrag zurückzutreten, sofern er dies unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung geltend macht.
4.2 Die Nigoco GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen in der Leistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.3 Im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder behördlicher Gebühren behält sich die Nigoco GmbH vor, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 3 Monate liegen, die vertraglich vereinbarten Preise um diesen Umfang zu erhöhen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern die Nigoco GmbH ihm diese anbieten kann.
4.4 Grundsätzlich besteht nach Vertragsabschluss kein Anspruch des Kunden auf Änderung der im Vertrag vereinbarten Leistungen. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Änderung bezüglich Reisetermins, Reiseziels, Beförderungsart oder Fluggesellschaft, ist die Nigoco GmbH berechtigt, pauschal eine prozentuale Umbuchungsgebühr in Höhe von 25% des Reisepreises pro Person zu verlangen.
4.5 Ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder einer Rückerstattung eines Teiles des geleisteten Betrags aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen besteht nicht.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Nigoco GmbH. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Nigoco GmbH für die Aufwendungen der Reisevorkehrungen Ersatz verlangen.
5.2 Pauschal werden bei Reiserücktritt grundsätzlich folgende prozentualen Anteile des Reisepreises pro Person als Stornierungskosten berechnet:
Bis zum 90.Tag vor Reiseantritt: 5% (midestenst €100,- )
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
Ab 30 Tage bis 22 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
Ab 21 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
Ab 14 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
Ab 6 Tage bis 2 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
Bei 1 Tag vor Reisebeginn und Nichtantritt der Reise (no-show) 95% des Reisepreises
5.3 Dem Kunden bleibt es in jedem Falle unbenommen der Nigoco GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als der geforderte Pauschalbetrag.
5.4 Die Nigoco GmbH behält sich vor, abweichend von den unter Ziffer 5.2 genannten Pauschalbeträgen, eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Falle ist die Nigoco GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen, welche die Stornogebühren gemäß ihren Bedingungen übernimmt.
5.5 Dem Kunden bleibt es überlassen eine Ersatzperson zu bestimmen, die seiner statt die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag übernimmt. Der Bestimmung dieser Ersatzperson kann die Nigoco GmbH widersprechen, sofern gesetzliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen oder die Ersatzperson den Anforderungen der Reise nicht genügt.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
In folgenden Fällen kann die Nigoco GmbH vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
(a)Wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung seitens der Nigoco GmbH die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, das eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Reiseleitung und/oder der örtliche Vertreter der Nigoco GmbH sind ebenfalls nach Abmahnung zur Erklärung der Kündigung berechtigt. Grundsätzlich behält die Nigoco GmbH Anspruch auf den Reisepreis, anzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung von Leistungen.
(b)Wenn die im Reiseangebot und im Reisevertrag genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn Leistungsänderungen für den Kunden zu unzumutbaren Preiserhöhungen führen würden oder ein ordnungsgemäßer Reiseablauf nicht mehr gewährleistet scheint.
6.1 Kündigen wegen außergewöhnlicher Umstände
7. Obliegenheiten des Kunden
7.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, ist aber verpflichtet einen auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht anwesend sind etwaige Reisemängel der Nigoco GmbH an deren Sitz abzugeben. Die Zeiten der Erreichbarkeit sind den Vertragsunterlagen entnehmbar.
7.2 Der Kunde hat die Nigoco GmbH zu informieren wenn er die original Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter genannten Frist erhält.
7.3 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.
Insbesondere hat er die Nigoco GmbH auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
8. Beschränkungen und Haftung
Die Nigoco GmbH steht im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die Nigoco GmbH haftet nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen der Beförderungsunternehmen. An Unternehmungen mit besonderem Risiko, wie Fahrrad- oder Vespatouren, Bootsfahrten oder fakultativen Ausflügen, beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Die Nigoco GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Reiseveranstalter herbeigeführt worden ist oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschaden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
9. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl die Nigoco GmbH als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Nigoco GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so ist Nigoco verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Reisenden zutreffen, falls die Rückbeförderung Teil der vereinbarten Reiseleistungen ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Reisender und Nigoco je zur Hälfte. Die übrigen Mehrkosten trägt der Reisende allein.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1.Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651 c bis 651 f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Nigoco GmbH geltend zu machen. Im Interesse des Kunden wird eine schriftliche Geltendmachung empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und der Nigoco GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die an den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der die Nigoco GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10.3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Nigoco GmbH ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und damit in Zusammenhang stehende Ansprüche sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Asprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
11. Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen
Sofern der Flug über die Nigoco GmbH gebucht wurde, ist die Nigoco GmbH nach EU Verordnung 2111/2005 verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt. Ist die Fluggesellschaft in der sogenannten Black List aufgeführt, hat der Kunde das Recht, die Rückzahlung des Flugpreises oder ein Rerouting zu verlangen.
12. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Für fast alle Reisen ist ein Reisepaß erforderlich, der in der Regel noch sechs Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig sein muß.
Die Nigoco GmbH informiert den Kunden über die Einreisebestimmungen für das Reiseland, in dem die Reise angeboten wird zum Zeitpunkt der Buchung. Die Nigoco GmbH wird sich bemühen, über etwaige Änderungen vor Antritt der Reise zu informieren. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Reisende sollte sich über Impf- und Infektionsschutz rechtzeitig informieren und ggf. reisemedizinisch erfahrenen Ärzten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Rat einholen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Falls der Kunde die Nigoco GmbH damit beauftragt hat, behördliche Dokumente (z. B. Visa) zu beantragen, so haftet die Nigoco GmbH nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, es sei denn, die Nigoco GmbH hat die Verzögerung zu vertreten.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten, welche die Nigoco GmbH aufgrund der Anmeldung des Kunden in ihren Datenbestand aufnimmt, werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zukünftigen Information des Kunden genutzt und sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Nigoco GmbH hat keinen Einfluss auf die Weitergabe der Daten von Fluggesellschaften an örtliche Autoritäten infolge internationaler Gesetzgebungen.
14. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und NIGOCO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei klagen der Kunden im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Innland haben, sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz des Reiseveranstalters.
16. Sonstiges
Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§651ff, soweit NIGOCO als Reiseveranstalter tätig wird.
17. Veranstalter
NIGOCO GmbH
Wiesenfeldstr. 5
65936 Frankfurt
Tel: +49 69 / 300 58 614
Fax:+49 69 / 300 58 429
info@nigoco.de
www.nigoco.de



